Auszubildende können Zuschüsse für die Kosten der Unterkunft und Verpflegung erhalten
Auszubildende, mit einem abgeschlossenen Berufsausbildungsvertrag, können einen Antrag auf Zuschüsse für die Kosten der Unterkunft und Verpflegung bei erforderlicher auswärtiger Unterbringung während der Berufsschule stellen.
Die Antragsstellung erfolgt in dem Landkreis, in dem sich der Ausbildungsbetrieb befindet und gilt immer rückwirkend für ein Schulhalbjahr. Die Antragstellung für das 1. Schulhalbjahr 2023/2024 hat bis spätestens zum 01.04.2024 zu erfolgen.
Auszubildende können entsprechend der Richtlinie einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der tatsächlich entstandenen Kosten für die Unterkunft und Verpflegung, höchstens jedoch 10 Euro pro Tag, erhalten.
Entsprechende Antragsformulare sowie Merkblätter sind im Bildungsamt des Landkreises Uckermark in Prenzlau erhältlich bzw. stehen auf der Homepage des Landkreises Uckermark zum Download zur Verfügung.
Fragen zur Antragstellung beantwortet Frau Sophia Richter gern telefonisch unter der Rufnummer 03984 70-1740.