Berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag

Du bist unter 18 Jahre alt und hast bis zum Ende der Ferien noch keinen Ausbildungsplatz gefunden? Dann bist du sehr wahrscheinlich noch berufsschulpflichtig.

In diesem Fall meldest du dich am ersten Tag des Schuljahres beim Oberstufenzentrum in Wohnortnähe, z B.: OSZ Uckermark - Bildungsgang BFSG

Ob du noch berufsschulpflichtig bist, kannst du hier nachlesen: Brandenburgisches Schulgesetz § 39