Auszubildende können Zuschüsse für die Kosten der Unterkunft und Verpflegung erhalten

Auszubildende, mit einem abgeschlossenen Berufsausbildungsvertrag, können einen Antrag auf Zuschüsse für die Kosten der Unterkunft und Verpflegung bei erforderlicher auswärtiger Unterbringung während der Berufsschule stellen.

Die Antragsstellung erfolgt in dem Landkreis, in dem sich der Ausbildungsbetrieb befindet und gilt immer rückwirkend für ein Schulhalbjahr. Die Antragstellung für das 1. Schulhalbjahr hat bis spätestens zum 31.03.2025 zu erfolgen, für das 2. Schulhalbjahr sollte der Antrag bis zum bis zum 30.09. eingereicht werden.

Auszubildende können entsprechend der Richtlinie einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der tatsächlich entstandenen Kosten für die Unterkunft und Verpflegung, höchstens jedoch 10 Euro pro Tag, erhalten.
Entsprechende Antragsformulare sowie Merkblätter sind im Bildungsamt des Landkreises Uckermark in Prenzlau erhältlich bzw. stehen zum Download zur Verfügung.

Fragen zur Antragstellung beantwortet Frau Sophia Richter gern telefonisch unter der Rufnummer 03984 70-1740.