Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA)
Beratungsleistungen: Klärung betrieblicher Bedarfe und Gegebenheiten, Ermittlung der Beschäftigungspotentiale, Beratung zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Beschäftigungs- und Fördermöglichkeiten, Weitervermittlung an zuständige und fachlich spezialisierte Netzwerkpartner