Förderung & Unterstützung
Unterstützung durch das Jobcenter Uckermark
Das Jobcenter Uckermark stellt auf Grundlage des SGB II besondere Förderangebote und Hilfeleistungen für junge Menschen zur Verfügung.
Jobcenter Uckermark - Arbeitsuchende unter 25 Jahre
Ausbildungsförderung
Wer eine Ausbildung, eine berufliche Fortbildung oder ein Studium beginnt, steht vor der Frage der Finanzierung. Die Grundlagen der Förderung bilden, je nach zutreffendem Sachverhalt, das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, die Bundesausbildungsförderung und Brandenburgische Ausbildungsförderung.
Landkreis Uckermark - Ausbildungsförderung
Rente für Waisen
Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente haben Kinder, Stiefkinder oder Pflegekinder, deren Elternteile oder Eltern verstorben sind.
Kinderbetreuung
Landkreis Uckermark - Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten
Teilzeitberufsausbildung
In Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb kann die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit u. U. reduziert werden.
Bundesinstitut für Berufsbildung - Teilzeitberufsausbildung
Arbeitsagentur - Berufsausbildung in Teilzeit