Kostenfreies Schülerticket

Quelle: Landkreis Uckermark

Das „Kostenfreie Schülerticket“ wird im Schuljahr 2026/2027 fortgeführt - Was bedeutet das für die derzeitigen Nutzer?

Die bis zum 31.07.2026 befristeten kostenfreien Schülertickets werden größtenteils automatisch, ohne eine erneute Antragstellung, durch die Mitarbeiter in der Schülerbeförderung um ein Jahr verlängert und durch die Uckermärkische Verkehrsgesellschaft mbH anschließend vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2027 freigeschaltet.

Die Aktualisierung der Berechtigung kann dann ab August 2026 im Kundencenter der UVG mbH oder an einem der Busdrucker erfolgen. Dazu ist die bereits vorhandene Chipkarte für ca. 2 Sekunden auf das Lesegerät zu legen. Auf den Versand von Bescheiden wird in diesem Zusammenhang aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen verzichtet. Das Ticket kann wie bisher an jedem Tag des Jahres für Fahrten mit dem ÖPNV und SPNV innerhalb des Landkreises Uckermark genutzt werden. Mit anderen Tarifangeboten des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) ist dieses Ticket, aufgrund des Haustarifs der UVG mbH, nicht kombinierbar bzw. kann nicht aufgewertet werden.

Ausgenommen von der automatischen Verlängerung sind Schüler, die im Schuljahr 2026/2027 die Jahrgangsstufen 1, 7 und 11 besuchen werden sowie Schüler der schulischen beruflichen Bildungsgänge. In diesen Fällen ist, sofern gewünscht, ein Antrag für das kostenfreie Schülerticket erforderlich. Gleiches gilt bei einem Schulwechsel bzw. Wohnungswechsel während des Schuljahres.

Allgemeine Voraussetzungen für das Kostenfreie Schülerticket:

Die Schüler müssen ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Uckermark haben und allgemeinbildende Schulen im Landkreis Uckermark besuchen. Gleiches gilt für Schüler in einer schulischen beruflichen Ausbildung im Landkreis Uckermark und mit Hauptwohnsitz im Landkreis Uckermark.